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Schadenspositionen

Unkostenpauschale und die kleinen Posten, die oft vergessen werden

Von Tom Prennig ·

Dieser Ratgeber liefert allgemeine, unverbindliche Informationen rund um die Kfz-Schadenabwicklung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe dir Ansprüche zustehen, hängt von den Umständen deines konkreten Falls ab.

Auf den Punkt

Neben der Reparatur stehen dir bei einem unverschuldeten Unfall auch viele kleine Posten zu: eine Auslagenpauschale, Abschleppkosten, ein beschädigter Kindersitz oder beim Totalschaden die Ab- und Ummeldung. Einzeln wirken sie gering, in der Summe kommen schnell mehrere Hundert Euro zusammen. Voraussetzung ist meist nur, dass die Kosten unfallbedingt und belegbar sind.

  • Grundlage ist die Naturalrestitution: jeder unfallbedingte Cent soll ersetzt werden, auch die kleinen Beträge (§ 249 BGB)
  • Die allgemeine Auslagen- oder Unkostenpauschale liegt üblicherweise bei rund 25 bis 30 Euro, ohne dass du jeden Einzelposten nachweisen musst
  • Ein beim Aufprall belasteter Kindersitz sollte aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden, die Kosten dafür sind ein nachvollziehbarer Unfallschaden
  • Beim Totalschaden gehören auch Ab- und Ummeldekosten sowie eine etwaige Entsorgung des Wracks zum ersatzfähigen Schaden

Wenn nach einem unverschuldeten Unfall abgerechnet wird, schaut jeder zuerst auf die großen Zahlen: Reparatur, Wertminderung, vielleicht ein Mietwagen. Dabei gehen viele kleine Posten unter, die einzeln harmlos wirken, in der Summe aber schnell ein paar Hundert Euro ausmachen. Das Porto für deine Schreiben, die Fahrt zur Werkstatt, der Kindersitz, den du sicherheitshalber tauschst, das Abschleppen am Unfalltag. Genau diese Positionen fehlen in vielen Abrechnungen, weil sie niemand auf dem Schirm hat. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche kleinen Schadenspositionen dir zustehen, wie die praktische Unkostenpauschale funktioniert und wie du dafür sorgst, dass am Ende nichts unter den Tisch fällt.

Unfall — was tun? Der Leitfaden für Geschädigte Der komplette Ablauf von der Unfallstelle bis zur Abrechnung als Überblick.

Warum die kleinen Posten in der Summe zählen

Der Leitgedanke hinter jeder Schadensabrechnung ist einfach: Du sollst nach dem Unfall finanziell so dastehen wie davor. Diese Naturalrestitution ist in § 249 BGB verankert. Das bedeutet nicht nur, dass die Beule verschwindet, sondern dass jeder Cent, den der Unfall dich zusätzlich gekostet hat, ersetzt wird. Auch die kleinen Beträge.

Genau hier wird es in der Praxis ungenau. Versicherungen rechnen routiniert die großen Posten ab, die kleinen aber nur, wenn sie konkret geltend gemacht und belegt werden. Wer also nur die Werkstattrechnung einreicht und den Rest vergisst, lässt bares Geld liegen. Ein Beispiel: 30 Euro Auslagenpauschale, 18 Euro Innenreinigung, 65 Euro Abschleppen, 45 Euro Ab- und Anmeldung. Das sind schon weit über 150 Euro, die du sonst selbst trägst, obwohl dich keine Schuld trifft.

Die Faustregel für all diese Positionen lautet: erforderlich und belegbar gleich ersatzfähig. Was du wegen des Unfalls ausgeben musstest und nachweisen kannst, gehört zu deinem Schaden. Was nur reiner Komfort ist oder sich nicht zuordnen lässt, dagegen nicht.

Die allgemeine Auslagen- und Unkostenpauschale

Den Anfang macht der Posten, den am meisten Menschen übersehen: die allgemeine Auslagen- oder Unkostenpauschale. Sie deckt den Kleinkram ab, den jede Schadensbearbeitung mit sich bringt, ohne dass du dafür eine Belegsammlung führen musst. Gemeint sind Dinge wie:

  • Porto und Versandkosten für deine Schreiben an Versicherung, Werkstatt und Behörde
  • Telefonate, die du wegen des Unfalls führen musst
  • kurze Fahrten, etwa zur Werkstatt, zur Zulassungsstelle oder zum Gutachter
  • Kopien, Ausdrucke und ähnlicher Aufwand

Üblich ist ein pauschaler Betrag in der Größenordnung von rund 25 bis 30 Euro, je nach gängiger Handhabung. Der Charme dieser Pauschale: Du musst nicht jeden einzelnen Anruf und jeden Briefumschlag aufschreiben. Der Betrag steht dir grundsätzlich ohne Einzelnachweis zu, eben weil solche Kleinstkosten typischerweise anfallen. Du musst ihn allerdings aktiv mit geltend machen, sonst wird er in der Abrechnung schlicht nicht auftauchen.

Abschleppen, Bergung und Standkosten

War dein Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, musste es weg von der Straße. Die Kosten für das Abschleppen und gegebenenfalls die Bergung aus einem Graben oder von einer Böschung gehören zu deinem Schaden, solange sie erforderlich und der Höhe nach angemessen waren. Das gilt auch dann, wenn der Abschleppdienst direkt am Unfallort gerufen wurde.

Dazu kommen die Standkosten, also die Gebühr dafür, dass dein Auto eine Zeit lang irgendwo untergestellt war, bis der Gutachter es begutachten und die Werkstatt es übernehmen konnte. Auch hier gilt: angemessen und zeitlich nachvollziehbar. Wenn das Fahrzeug nur deshalb lange stand, weil du selbst die Begutachtung verschleppt hast, kann der überschießende Teil gekürzt werden. Lass das Auto also zügig anschauen und dokumentiere, von wann bis wann es wo stand.

Ganz praktisch heißt das für dich: Lass dir vom Abschleppdienst eine ordentliche Rechnung geben, auf der Datum, Strecke und Leistung stehen. Diese eine Quittung entscheidet später darüber, ob der Posten glatt durchgeht oder ob diskutiert wird.

Totalschaden: Ab- und Ummeldung, Entsorgung

Beim Totalschaden kommen Positionen hinzu, die es bei einer reinen Reparatur nicht gibt. Dein altes Fahrzeug ist nicht mehr zu retten und muss abgemeldet werden, das Ersatzfahrzeug will zugelassen sein. Beide Behördengänge kosten Geld, und beide hast du nur, weil der Unfall passiert ist. Deshalb gehören die Ab- und Ummeldekosten zum erstattungsfähigen Schaden.

Hinzu kommen die Kosten für die Entsorgung oder Verwertung des Wracks, falls dafür etwas anfällt und der Erlös das nicht deckt. Üblicherweise wird der Restwert deines Unfallwagens gegengerechnet, aber wenn echte Entsorgungskosten übrig bleiben, sind sie Teil deines Schadens.

Für die Praxis: Heb die Belege der Zulassungsstelle auf, also die Quittung für die Abmeldung und die für die Neuzulassung des Ersatzfahrzeugs. Auch eine etwaige Rechnung des Verwerters gehört dazu. Wie die großen Werte beim Totalschaden zusammenspielen, vertieft ein eigener Ratgeber. Hier geht es bewusst nur um die kleinen Begleitkosten drumherum, die sonst gern vergessen werden.

Welche kleinen Posten stehen dir zu?

In der kostenfreien Erstprüfung schauen wir gemeinsam, welche Nebenkosten in deinem Fall dazugehören.

Kostenfreie Erstprüfung

Reinigung und beschädigte Sachen im Auto

Ein Unfall hört nicht an der Karosserie auf. Oft ist auch das Innere betroffen: Glassplitter im Fußraum, ausgelöste Airbags hinterlassen Staub, ausgelaufene Flüssigkeiten oder Schmutz von der Bergung. Die Kosten einer erforderlichen Innen- oder Außenreinigung, die direkt auf den Unfall zurückgeht, kannst du geltend machen. Eine ganz normale Wäsche, die ohnehin fällig gewesen wäre, gehört dagegen nicht dazu.

Wichtiger und teurer sind beschädigte Sachen, die im Fahrzeug waren. Klassiker ist der Kindersitz. Wurde er beim Aufprall belastet, raten Hersteller meist zum Austausch, weil unsichtbare Risse die Schutzwirkung beim nächsten Unfall mindern können. Diesen Sicherheitsaustausch trägt die Gegenseite, weil er eine direkte Folge des Unfalls ist. Behalte den alten Sitz als Beweis und heb den Kaufbeleg des neuen auf.

Daneben können weitere Gegenstände betroffen sein:

  • Kleidung, die durch Glas, Öl oder den Aufprall beschädigt wurde
  • Gepäck oder Transportgut, das im Kofferraum zu Bruch ging
  • Brille, Smartphone oder Elektronik, die beim Aufprall kaputtgingen
  • fest verbaute Nachrüstteile, die ersetzt werden müssen

Auch hier zählt die Faustregel: erforderlich und belegbar. Fotografiere die beschädigten Sachen, bevor du sie entsorgst, und sammle die Kaufbelege des Ersatzes. Bei höherwertigen Gegenständen hilft es, den ursprünglichen Kaufpreis und das Alter zu kennen, weil oft ein Abzug für die bisherige Nutzung gemacht wird.

Das Gutachten als erforderlicher Schaden

Eine besondere Stellung unter den Nebenkosten hat das Sachverständigengutachten. Es ist streng genommen kein Kleinposten, wird aber oft im selben Atemzug übersehen oder als Risiko empfunden. Dabei gilt: Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines erforderlichen Gutachtens grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, solange es sich nicht um einen reinen Bagatellschaden handelt.

Das ist wichtig, weil viele Geschädigte fürchten, auf den Gutachterkosten sitzenzubleiben, und deshalb gar kein eigenes Gutachten einholen. Genau das wäre ein Fehler, denn das eigene Gutachten ist dein Beweismittel für die Höhe des Schadens. Ohne es bist du auf die Einschätzung der Gegenseite angewiesen.

Du musst dafür nicht auf eigenes Risiko in Vorleistung gehen. Smart Reguliert begleitet dich von Anfang an, ordnet ein, was in deinem Fall sinnvoll ist, und übernimmt für dich den Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung. Wenn die Gegenseite einzelne Posten kleinrechnet, ist das ein eigenes Thema, das du im Ratgeber zu Kürzungen nachlesen kannst. Hier geht es darum, die kleinen Ansprüche überhaupt erst auf den Tisch zu legen.

Die großen Posten kurz zur Abgrenzung

Damit du den Überblick behältst, hier die Linie zwischen klein und groß. Dieser Ratgeber dreht sich um die vielen kleinen Positionen und die Pauschale. Daneben stehen die großen Posten, die jeweils eine eigene Logik und einen eigenen Ratgeber haben:

  • der Mietwagen oder ersatzweise die Entschädigung dafür, dass dein Auto stand
  • der Nutzungsausfall als pauschaler Tagessatz ohne Mietwagen
  • die Wertminderung, weil dein Auto nach einem reparierten Unfall im Verkauf weniger bringt

Diese drei sind oft die betragsmäßig größten Brocken und brauchen eigene Aufmerksamkeit. Wenn du gerade dabei bist, deine Ansprüche zusammenzustellen, schau dir parallel den Nachbarartikel an. Der Nutzungsausfall ist sozusagen der große Bruder unter den oft übersehenen Posten.

Nutzungsausfall nach dem Unfall Der große Bruder unter den oft übersehenen Posten: Entschädigung, wenn dein Auto steht.

So sicherst du dir jeden Posten

Der rote Faden durch alle diese Positionen ist banal und entscheidend zugleich: Quittungen sammeln. Was du nicht belegen kannst, lässt sich schwer durchsetzen, selbst wenn der Anspruch dem Grunde nach besteht. Mach dir das von Anfang an zur Gewohnheit, am besten mit einem einfachen Vorgehen:

  • Leg eine Sammelmappe an, digital oder als echte Mappe, und wirf jede unfallbezogene Quittung hinein.
  • Fotografiere beschädigte Sachen, bevor du sie wegwirfst oder ersetzt.
  • Notiere bei der Auslagenpauschale grob, was an Aufwand angefallen ist, auch wenn du es nicht einzeln nachweisen musst.
  • Heb Behördenbelege, Abschlepprechnung und Reinigungsbeleg an einem Ort auf.

Wenn du dann deine Ansprüche bündelst, gehst du die Liste durch und fragst bei jedem Punkt: Hatte ich diese Kosten nur wegen des Unfalls, und kann ich sie belegen? Lautet die Antwort zweimal ja, gehört der Posten in die Abrechnung.

Wenn dir das alles zu viel Papierkram ist, musst du es nicht allein stemmen. Genau diese Detailarbeit ist es, an der viele Geschädigte Geld verschenken, weil ihnen Zeit und Nerven fehlen. Smart Reguliert nimmt dir diesen Teil ab und sorgt dafür, dass auch die kleinen Posten und die Pauschale auf der Liste landen. Die Begleitung durch Smart Reguliert ist für dich als Geschädigten kostenfrei, die Kosten trägt die Gegenseite. Wir kommen dafür auch zu dir vor Ort, in welchen Städten Smart Reguliert für dich da ist, findest du in der Standortübersicht. Mehr dazu, wie das im Detail abläuft, liest du auf der Seite So läuft die Abwicklung ab oder du holst dir direkt einen kostenfreien Rückruf.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe dir Ansprüche zustehen, hängt von deinem konkreten Fall ab; im Einzelfall hilft dir ein Fachanwalt oder ein Kfz-Sachverständiger.

Häufige Fragen

Was ist die Unkostenpauschale und wie hoch ist sie?

Die allgemeine Auslagen- oder Unkostenpauschale deckt deine kleinen Nebenkosten ab, etwa Porto, Telefonate und Fahrten rund um die Schadensbearbeitung. Üblich sind rund 25 bis 30 Euro, ohne dass du jeden Einzelposten nachweisen musst. Sie wird zusätzlich zu deinen übrigen Ansprüchen gezahlt.

Bekomme ich die Abschleppkosten ersetzt?

Ja, wenn dein Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste, gehören die erforderlichen Abschlepp- und Bergungskosten zum Schaden. Auch Standkosten für die Zeit, in der das Fahrzeug untergestellt war, sind im angemessenen Rahmen erstattungsfähig. Heb die Rechnung des Abschleppdienstes auf.

Wird ein nach dem Unfall getauschter Kindersitz bezahlt?

In der Regel ja. Ein Kindersitz, der bei einem Aufprall belastet wurde, sollte aus Sicherheitsgründen ersetzt werden, weil unsichtbare Schäden seine Schutzwirkung mindern können. Die Kosten für den Austausch sind dann ein nachvollziehbarer Unfallschaden. Bewahre den alten Sitz und den Kaufbeleg des neuen auf.

Was kann ich beim Totalschaden noch abrechnen?

Beim Totalschaden kommen die Kosten für die Abmeldung des Wracks und die Anmeldung des Ersatzfahrzeugs hinzu, dazu eine eventuelle Entsorgung oder Verwertung. Auch diese kleinen Posten gehören zum Schaden, weil sie ohne den Unfall nicht angefallen wären. Sammle die Belege von Zulassungsstelle und Verwerter.

Trägt die Gegenseite auch die Kosten eines eigenen Gutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, sofern es sich nicht um einen reinen Bagatellschaden handelt. Du musst nicht auf eigenes Risiko in Vorleistung treten. Smart Reguliert begleitet dich dabei und übernimmt für dich die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.

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Tom Prennig, Kfz-Sachverständiger

Tom Prennig

Kfz-Sachverständiger

Begleitet Geschädigte nach unverschuldeten Kfz-Unfällen — von der Schadenaufnahme über das Gutachten bis zum Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung.