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Nutzungsausfall berechnen

Steht dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt? Schätze in wenigen Sekunden, welcher Tagessatz dir zustehen könnte.

Wähle Fahrzeugklasse, Alter und Ausfalltage — dann zeigen wir dir eine unverbindliche Schätzung.

Die Gutachterkosten trägt bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung (BGH VI ZR 280/22). Lass deinen Fall unverbindlich prüfen — wir schätzen nicht nur, wir begleiten die Abwicklung.

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Die Höhe des Nutzungsausfalls hängt an zwei Werten: der Fahrzeuggruppe und der Ausfalldauer. Anerkannte Tabellen — in der Praxis vor allem die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch — ordnen jedes Modell einer von elf Gruppen (A bis L) zu und hinterlegen je Gruppe einen festen Tagessatz. Grob gilt: je größer und hochwertiger das Fahrzeug, desto höher der Satz.

Das Alter des Fahrzeugs zählt mit. Ältere Autos werden eine Gruppe niedriger eingestuft (etwa ab fünf Jahren), sehr alte zwei Gruppen (etwa ab elf Jahren). Genau dieses Herabstufen bildet der Rechner mit den drei Alters-Stufen ab — er rutscht in der Gruppen-Leiter entsprechend nach unten, aber nie unter die unterste Gruppe.

Die Rechnung selbst ist einfach: Tagessatz × Ausfalltage. Erstattet wird der Zeitraum, in dem dein Fahrzeug nachweislich nicht nutzbar war — die Reparaturdauer laut Gutachten plus ein angemessener Prüf- und Bestellzeitraum, beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer. Grundlage des Anspruchs ist der Schadenersatzgedanke aus § 249 BGB. Unser Rechner liefert dir dafür eine erste Orientierung — die genaue Gruppe und Dauer ergeben sich aus deinem Gutachten.

Allein oder mit Begleitung — was unterscheidet sich?

Beim Nutzungsausfall kürzen Versicherungen besonders gern. Mit Begleitung bleibt der korrekte Betrag im Blick.

Allein mit der Versicherung

  • Nachteil: Du suchst deine Fahrzeuggruppe selbst aus den Tabellen
  • Nachteil: Die Versicherung kürzt den Tagessatz
  • Nachteil: Ausfalltage werden gestrichen
  • Nachteil: Nutzungsausfall oder Mietwagen unklar
  • Nachteil: Du führst den Schriftverkehr selbst

Mit Smart Reguliert

  • Vorteil: Wir bestimmen die Gruppe anhand des Gutachtens
  • Vorteil: Wir setzen den korrekten Tagessatz an
  • Vorteil: Wir dokumentieren die tatsächliche Ausfallzeit
  • Vorteil: Wir klären, welcher Weg für dich besser passt
  • Vorteil: Wir übernehmen Anrufe und Schriftverkehr

Worauf dein Anspruch beruht.

  • § 249 BGB Grundlage: Ausgleich für den entgangenen Gebrauch deines Fahrzeugs Schadenersatzrecht
  • Gruppen A–L Tagessatz je Fahrzeuggruppe aus anerkannten Tabellen Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle
  • Volle Erstattung der Gutachterkosten bei klarer Haftung BGH VI ZR 280/22

Häufige Fragen zum Nutzungsausfall

Wer zahlt den Nutzungsausfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung den Nutzungsausfall — als Teil des Schadenersatzes nach § 249 BGB. Trifft dich eine Teilschuld, wird der Betrag anteilig erstattet.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch ohne Mietwagen?

Ja. Gerade wenn du keinen Mietwagen nimmst, ist die Nutzungsausfallentschädigung der passende Ausgleich. Voraussetzung ist, dass du das Fahrzeug in der Ausfallzeit nutzen wolltest und konntest. Mietwagen und Nutzungsausfall gibt es aber nicht gleichzeitig.

Wie genau ist diese Schätzung?

Der Rechner gibt dir eine erste Orientierung auf Basis von Fahrzeugklasse, Alter und Ausfalltagen. Die verbindliche Fahrzeuggruppe und der genaue Tagessatz ergeben sich aus den anerkannten Tabellen und deinem Gutachten — dort können die Werte vom Schätzwert abweichen.

Mein Auto ist schon älter — ändert das etwas?

Ja. Ältere Fahrzeuge werden in der Tabelle eine Gruppe niedriger eingestuft (etwa ab fünf Jahren), sehr alte zwei Gruppen (etwa ab elf Jahren). Der Tagessatz sinkt dann entsprechend — der Anspruch bleibt aber bestehen.