Wertminderung berechnen
Auch nach der Reparatur bleibt ein Unfallauto weniger wert. Schätze, wie hoch dieser Minderwert in deinem Fall ungefähr ausfallen könnte.
Trage Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Alter und Laufleistung ein — dann zeigen wir dir eine unverbindliche Schätzung.
Die Gutachterkosten trägt bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung (BGH VI ZR 280/22). Lass deinen Fall unverbindlich prüfen — wir schätzen nicht nur, wir begleiten die Abwicklung.
Wie wird die Wertminderung geschätzt?
Gemeint ist hier die merkantile Wertminderung: Selbst nach einer fachgerechten Reparatur bleibt ein unfallinstandgesetztes Fahrzeug auf dem Markt weniger wert als ein vergleichbares ohne Vorschaden. Diesen Minderwert schätzt der Rechner aus dem Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert — also dem Preis, den ein gleichwertiges Fahrzeug heute kosten würde.
In der SV-Praxis kommen dafür Schätzmethoden wie das Modell von Ruhkopf/Sahm zum Einsatz, die genau diese beiden Größen ins Verhältnis setzen. Je höher der Schaden im Verhältnis zum Fahrzeugwert, desto größer der zu erwartende Minderwert. Unser Rechner gibt das als Spanne aus, weil der konkrete Wert immer vom Einzelfall abhängt.
Alter und Laufleistung dämpfen die Wertminderung: Bei älteren oder kilometerstarken Fahrzeugen (Richtwerte etwa über fünf Jahre oder über 100.000 km) fällt sie erfahrungsgemäß gering aus oder entfällt — der Rechner weist dann einen entsprechenden Hinweis aus. Die verbindliche Höhe stellt am Ende ein Gutachten fest; unsere Schätzung ist nur eine erste Einordnung.
Allein oder mit Begleitung — was unterscheidet sich?
Die Wertminderung ist die Position, die im Alltag am häufigsten unter den Tisch fällt.
Allein mit der Versicherung
- Nachteil: Die Wertminderung wird oft komplett übersehen
- Nachteil: Du müsstest den Minderwert selbst beziffern
- Nachteil: Die Versicherung verweist auf Alter und Laufleistung
- Nachteil: Gutachterkosten musst du auslegen
- Nachteil: Du führst den Schriftverkehr selbst
Mit Smart Reguliert
- Vorteil: Wir melden die Wertminderung mit an
- Vorteil: Ein Gutachten beziffert den Minderwert sauber
- Vorteil: Wir prüfen den Einzelfall statt pauschaler Abschläge
- Vorteil: Gutachterkosten laufen über die Versicherung
- Vorteil: Wir übernehmen Anrufe und Schriftverkehr
Worauf dein Anspruch beruht.
- Merkantil der verbleibende Minderwert trotz fachgerechter Reparatur Schadenersatzrecht § 249 BGB
- Kein starres Limit auch ältere Fahrzeuge können eine Wertminderung haben BGH VI ZR 357/03
- Volle Erstattung der Gutachterkosten bei klarer Haftung BGH VI ZR 280/22
Häufige Fragen zur Wertminderung
Was ist die merkantile Wertminderung?
Auch nach einer fachgerechten Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert als ein vergleichbares ohne Vorschaden — allein, weil es ein Unfallauto ist. Diesen Minderwert nennt man merkantile Wertminderung; er ist ein ersatzfähiger Schaden.
Gibt es Wertminderung auch bei älteren Autos?
Tendenziell fällt sie bei älteren oder kilometerstarken Fahrzeugen gering aus oder entfällt. Starre Grenzen gibt es aber nicht mehr: Weil moderne Fahrzeuge langlebiger sind, kann auch ein älteres Auto eine Wertminderung haben. Entscheidend ist der Einzelfall — der Rechner weist bei höherem Alter oder Kilometerstand einen Hinweis aus.
Wie verlässlich ist die geschätzte Spanne?
Die Spanne ist eine grobe Orientierung aus dem Verhältnis von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert. Der konkrete Betrag hängt von Marke, Modell, Schadenbild und Marktlage ab und wird verbindlich erst im Gutachten festgestellt.
Wer stellt die Wertminderung verbindlich fest?
Die verbindliche Höhe stellt ein Kfz-Sachverständiger im Gutachten fest. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten dafür die gegnerische Versicherung. Unsere Schätzung ersetzt das Gutachten nicht, sondern gibt dir vorab eine Einordnung.